Die Morandi-Brücke wurde regelmäßig geprüft. Trotzdem blieb der tatsächliche Zustand der tragenden Spannstähle im später versagenden Schrägseil weitgehend verborgen. Der Fall zeigt, dass eine Prüfung nur dann Sicherheit schaffen kann, wenn das eingesetzte Verfahren den maßgebenden Schaden erkennen kann und die verbleibende Unsicherheit technisch bewertet wird.
Am 14. August 2018 stürzte in Genua ein Teil des Polcevera-Viadukts ein, das allgemein als Morandi-Brücke bezeichnet wurde. Betroffen war das Tragsystem um Pfeiler 9. Mit ihm fielen etwa 240 Meter des Fahrbahntragwerks in das Polcevera-Tal. 43 Menschen kamen ums Leben.
Der Einsturz begann mit dem Versagen eines wesentlichen Traggliedes. Danach brach das zu Pfeiler 9 gehörende Brückensystem innerhalb kurzer Zeit zusammen. Eine ausreichende Möglichkeit zur Lastumlagerung bestand nicht.
Das besondere Tragsystem
Der zwischen 1963 und 1967 errichtete Viadukt besaß im Hauptbereich drei weitgehend eigenständige Tragsysteme an den Pfeilern 9, 10 und 11. Das Fahrbahntragwerk war dort über Schrägseile an hohen Stahlbetonpfeilern aufgehängt.
Diese Schrägseile bestanden nicht aus frei sichtbaren Stahlseilen. Die tragenden Spannstähle waren von einer Betonhülle umgeben und zusätzlich vorgespannt. Der Beton sollte die Spannstähle gegen Korrosion schützen, die Steifigkeit der Schrägseile erhöhen und einen Teil der Spannungsschwankungen aufnehmen.
Die Konstruktion hatte jedoch einen wesentlichen Nachteil: Der Zustand der innenliegenden Spannstähle war von außen nur eingeschränkt feststellbar. Eine äußerlich weitgehend geschlossene Betonoberfläche kann über Hohlräume, unvollständig verpresste Bereiche oder Korrosion im Inneren hinwegtäuschen.
Weiterführende Bildquelle
Wikimedia Commons bündelt eine fallbezogene Bildsammlung zum eingestürzten Polcevera-Viadukt. Die Bilder werden von Connect nicht übernommen.
Wo das Versagen wahrscheinlich begann
Forensische Untersuchungen und numerische Rückrechnungen ordnen den Beginn des Einsturzes dem südöstlichen Schrägseil von Pfeiler 9 zu. Als kritischer Bereich gilt die Nähe der oberen Verankerung.
Die Simulationen ergaben nur dann einen mit den Videoaufnahmen und der Trümmerlage vereinbaren Einsturzablauf, wenn das Schrägseil in diesem Bereich versagte. Dabei wurden erhebliche Korrosionsschäden und ein entsprechend verringerter wirksamer Stahlquerschnitt angesetzt.
Auch die öffentliche Zusammenfassung des erstinstanzlichen Urteils, die das Tribunale di Genova am 17. Juli 2026 veröffentlichte, nennt Schäden im oberen Bereich dieses Schrägseils als Ausgangspunkt des Einsturzmechanismus. Die vollständigen Urteilsgründe lagen bei Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein hoch beanspruchtes und für das gesamte Tragsystem unverzichtbares Schrägseil hatte im kritischen Bereich wahrscheinlich einen erheblichen Teil seines tragenden Stahlquerschnitts verloren.
Warum der Schaden schwer festzustellen war
Der kritische Stahl lag innerhalb einer Betonhülle. Eine normale Sichtprüfung konnte deshalb in erster Linie den äußeren Zustand des Betons erfassen. Sie konnte nicht unmittelbar zeigen, wie viel tragender Stahl im Inneren noch wirksam war.
Im Laufe der Betriebszeit wurden unterschiedliche Prüf- und Messverfahren eingesetzt. Dazu gehörten örtliche Öffnungen, Reflektometrie, dynamische Untersuchungen und Messungen zur verbleibenden Vorspannung. Diese Verfahren beantworteten jedoch nicht zuverlässig die entscheidende Frage: Welcher tragende Stahlquerschnitt war im oberen Bereich des Schrägseils tatsächlich noch vorhanden?
Direkte Untersuchungen durch Öffnungen waren vor allem Anfang der 1990er-Jahre und überwiegend an anderen Spannstählen vorgenommen worden. Der später als kritisch eingestufte obere Bereich des Schrägseils von Pfeiler 9 wurde dabei nicht gezielt geöffnet.
Die Reflektometrie lieferte nach der gerichtlichen Ergänzungsexpertise teilweise widersprüchliche Ergebnisse. Dynamische Untersuchungen konnten Veränderungen des Gesamtsystems erfassen, waren aber nicht dazu geeignet, die Korrosion einzelner Spanndrähte quantitativ zu bestimmen. Auch Abweichungen von der theoretisch erwarteten Vorspannung ließen noch keinen sicheren Rückschluss auf Ort und Umfang der Schädigung zu.
Prüfung ohne eindeutiges Ergebnis
Wenn ein zerstörungsfreies Prüfverfahren den gesuchten Schaden nicht zuverlässig erfassen kann, bleiben andere Möglichkeiten: gezielte Öffnungen, ergänzende Untersuchungen, konservative Nachrechnungen, eine Verstärkung oder betriebliche Einschränkungen.
Ein nicht eindeutig feststellbarer Zustand ist kein unauffälliger Zustand.
Der Befund an Pfeiler 11
Bereits Anfang der 1990er-Jahre waren an den Schrägseilen von Pfeiler 11 Hohlräume, unvollständige Verpressungen und geschädigte Spannstähle festgestellt worden. Das dortige Schrägseilsystem wurde anschließend umfassend verstärkt.
Damit war bekannt, dass das ursprüngliche Schutzkonzept der betonummantelten Spannstähle nicht an jeder Stelle zuverlässig funktioniert hatte. Fachlich musste deshalb geprüft werden, ob die gleiche Herstellungsweise, Detailausbildung und Umwelteinwirkung auch an den vergleichbaren Schrägseilen der Pfeiler 9 und 10 zu ähnlichen Schäden geführt haben könnte.
Die geplante Verstärkung
Ab 2015 wurden Planungen zur Verstärkung der Schrägseile an den Pfeilern 9 und 10 bearbeitet. Bis zum Einsturz waren diese Maßnahmen nicht abgeschlossen.
Eine geplante Verstärkung verändert die Tragfähigkeit des vorhandenen Bauwerks noch nicht. Bis zur Ausführung muss ausdrücklich entschieden werden, ob zusätzliche Untersuchungen, eine engmaschige Überwachung, Verkehrsbeschränkungen oder eine vorgezogene Sicherung erforderlich sind.
Ein Prüfbericht ist noch keine Zustandsbewertung
Bei bestehenden Tragwerken sind drei Schritte zu unterscheiden: Zunächst wird dokumentiert, was sichtbar oder messbar ist. Danach muss bewertet werden, welche Bedeutung diese Befunde für Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Robustheit haben. Erst daraus folgt die Entscheidung über weitere Untersuchungen, Verstärkungen oder Nutzungseinschränkungen.
Eine unauffällige Oberfläche bestätigt nicht den Zustand verdeckter Spannstähle. Ein Messwert ist nur so belastbar wie das verwendete Verfahren. Regelmäßige Wiederholungen schaffen keine zusätzliche Sicherheit, wenn die Methode für den maßgebenden Schaden nicht ausreichend empfindlich ist.
Was der Fall heute lehrt
Kritische Tragglieder müssen prüfbar sein
Bauteile, deren Ausfall einen fortschreitenden Einsturz auslösen kann, sollten zugänglich, austauschbar oder mit geeigneten Verfahren zuverlässig überwachbar sein.
Das Prüfverfahren muss zum Schaden passen
Vor jeder Untersuchung ist festzulegen, welche Schadensart gesucht wird und welche Aussage das Verfahren dazu liefern kann. Bei verdeckten Spannstählen sind Prüftiefe, räumliche Auflösung und Nachweisgrenze entscheidend.
Widersprüchliche Ergebnisse sind ein Befund
Passen Messungen nicht zusammen, darf daraus keine Entwarnung abgeleitet werden. Die Unsicherheit muss weiterbearbeitet werden.
Schäden vergleichbarer Bauteile müssen systemweit bewertet werden
Werden an einem ähnlich hergestellten Tragglied Hohlräume, Verpressungsfehler oder Korrosion festgestellt, müssen die übrigen Tragglieder in die Bewertung einbezogen werden.
Eine Maßnahme braucht einen verbindlichen Abschluss
Ein festgestelltes oder ernsthaft vermutetes Tragfähigkeitsdefizit benötigt eine dokumentierte Entscheidung, eine verantwortliche Stelle und einen Termin. Bis zur endgültigen Maßnahme ist das verbleibende Risiko zu beherrschen.
Heutige deutsche Einordnung
Für die Prüfung und Überwachung deutscher Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen ist DIN 1076 maßgebend. Die Ausgabe DIN 1076:2026-01 behandelt die Prüfung im Hinblick auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit und berücksichtigt unter anderem Prüfhandbücher, digitale Bestandsunterlagen, Monitoring und bildgebende Verfahren.
Ein Bauwerk ist nicht ausreichend geprüft, wenn der Zustand seines entscheidenden Traggliedes weiterhin unbekannt bleibt.
Grenzen der Aussage
Der wahrscheinliche Ausgangsbereich des Einsturzes ist durch forensische Untersuchungen und Rückrechnungen stark eingegrenzt. Nicht jede Einzelheit des Schadensverlaufs konnte unmittelbar beobachtet werden. Auch die juristische Bewertung ist noch nicht abgeschlossen. Der Beitrag leitet deshalb aus dem technischen Befund keine endgültige persönliche Schuldzuweisung ab.
Vermeidung des Schadens
Eine heutige risikobasierte Zustandsbewertung hätte die schweren Schäden an den vergleichbaren Schrägseilen von Pfeiler 11 und den weiterhin unbekannten Zustand der verdeckten Spannstähle an den Pfeilern 9 und 10 als systemweiten Sicherheitsfall behandelt. Gezielt angeordnete Öffnungen im kritischen oberen Verankerungsbereich, eine für den erwarteten Schaden validierte Kombination aus Prüfverfahren, eine konservative Resttragfähigkeitsbewertung und eine unabhängige Prüfung hätten die verbleibende Unsicherheit sichtbar gemacht. Solange der wirksame Stahlquerschnitt nicht belastbar bestimmt war, hätte eine uneingeschränkte Weiternutzung nicht allein mit wiederholten Messungen oder Monitoring begründet werden dürfen.
- Kritischer Entscheidungspunkt
- Übertragung der Befunde von Pfeiler 11 auf die vergleichbaren Schrägseile der Pfeiler 9 und 10 sowie die Entscheidung über den Weiterbetrieb bis zur geplanten Verstärkung.
- Geeignete heutige Methode
- Gezielte direkte Öffnungen und Probenahmen in den kritischen Bereichen, validierte zerstörungsfreie Prüfverfahren, konservative Restquerschnitts- und Tragfähigkeitsbewertung sowie unabhängige risikobasierte Gesamtbeurteilung.
- Erkennbarer Befund
- Der tatsächliche tragende Stahlquerschnitt im kritischen Schrägseil war nicht ausreichend bekannt; Hohlräume, unvollständige Verpressung und Korrosion mussten als mögliche systematische Schwachstelle betrachtet werden.
- Erforderliche Maßnahme
- Betrieb einschränken oder das Bauwerk sperren, bis der Zustand direkt geklärt oder durch temporäre Sicherung, Verstärkung beziehungsweise Austausch beherrscht ist.
- Grenze
- Verdeckter örtlicher Querschnittsverlust einzelner Spannstähle kann trotz Monitoring und zerstörungsfreier Prüfung unentdeckt bleiben. Wenn das Verfahren den gesuchten Schaden nicht zuverlässig quantifizieren kann, sind direkte Öffnungen oder konservative Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Quellen
- Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti: Ponte Morandi: online la relazione della Commissione Ispettiva MIT, 25. September 2018, mit den fünf Teilen des Kommissionsberichts.
- Tribunale di Genova: Comunicato stampa a seguito di lettura del dispositivo nel processo per il crollo del viadotto Polcevera, veröffentlicht am 17. Juli 2026.
- Federal Highway Administration: Guidelines for Sampling, Assessing, and Restoring Defective Grout in Prestressed Concrete Bridge Post-Tensioning Ducts, FHWA-HRT-13-028.
- Federal Highway Administration: Post-Tensioning Tendon Grout Chloride Thresholds, Kapitel 5, FHWA-HRT-14-039.
- American Society of Civil Engineers: Very High Cycle Corrosion Fatigue Study of Prestressing Wires from the Morandi Bridge.
- DIN 1076:2026-01: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung.